Hersteller
Stöcker & Co. SMF, Solingen
Modell
1943 - 2. Modell
Klinge
einschneidig
Länge
157 mm (260 mm)
Gewicht
289 g
Zustand
2
Anmerkung
Arretierknopf defekt, Klinge lässt sich nicht einrasten
Fallschirm-Kappmesser 2. Modell – R.B.Nr. 0/0561/0019 – SMF Solingen
Fallschirm-Kappmesser der Luftwaffe, 2. Modell, mit der R.B.Nr. 0/0561/0019, zugeordnet dem Hersteller SMF Solingen. Dieses Kappmesser gehört zur späteren Fertigungsausführung des deutschen Fallschirmjäger- und Flieger-Kappmessers und wurde als Ausrüstungsstück für Fallschirmjäger sowie fliegendes Personal der Luftwaffe verwendet. Die Ausführung mit R.B.Nr. statt klassischer Herstellerbezeichnung ist typisch für die spätere Kriegsfertigung.
Griff & Gehäuse: Das Messer besitzt die typische Griff- und Gehäuseform des Fallschirm-Kappmessers in der Ausführung des 2. Modells. Die Griffschalen sind seitlich montiert und liegen sauber am Metallkörper an. Der Tragebügel ist fest vernietet und entspricht der praktischen Ausrüstungsausführung für den Dienstgebrauch. Die Konstruktion ist funktional, kompakt und auf schnelle Bedienbarkeit ausgelegt.
Klinge: Einschneidige Gleitklinge in der typischen Form eines Fallschirm-Kappmessers. Die Klinge wird durch Schwerkraft nach vorne geführt und über den seitlichen Auslösehebel bedient. Auf der Klinge befindet sich die R.B.Nr. 0/0561/0019, welche dem Hersteller SMF Solingen zugeordnet wird. Diese R.B.Nr.-Kennzeichnung ist ein wichtiges Merkmal für die Bestimmung der späteren Fertigung und ersetzt die frühere offene Herstellerbezeichnung.
Aufreiber / Ahle: Das Messer besitzt den typischen klappbaren Aufreiber, auch als Ahle bezeichnet. Dieses Werkzeug diente zum Lösen von Knoten, Leinen und Verschnürungen und gehört zu den charakteristischen Ausstattungsmerkmalen des Fallschirm-Kappmessers. Die Kombination aus Gleitklinge und Aufreiber machte das Messer zu einem zweckmäßigen Hilfswerkzeug für Fallschirmjäger und fliegendes Personal.
Besonderheit: Besonders hervorzuheben ist die Ausführung als Fallschirm-Kappmesser 2. Modell mit der R.B.Nr. 0/0561/0019 und der Zuordnung zu SMF Solingen. Kappmesser dieser Art gehören zu den gesuchten Luftwaffen-Blankwaffen und Ausrüstungsstücken, da sie eine eindeutig funktionale Aufgabe hatten und eng mit der Ausrüstung der Fallschirmtruppe verbunden sind.
Historische Einordnung: Fallschirm-Kappmesser 2. Modell mit R.B.Nr. 0/0561/0019
Das Fallschirm-Kappmesser wurde als Spezialmesser für Fallschirmjäger und fliegendes Personal der Luftwaffe entwickelt. Seine wichtigste Funktion bestand darin, Leinen, Gurte oder Verwicklungen schnell lösen beziehungsweise durchtrennen zu können. Die Gleitklinge konnte einhändig durch Schwerkraft geöffnet werden, was in Notsituationen einen praktischen Vorteil bot.
Das 2. Modell stellt die spätere Fertigungsvariante dieses Messertyps dar. Im Vergleich zu frühen Ausführungen wurden Konstruktion und Fertigungsdetails vereinfacht und stärker auf die Anforderungen der Kriegsproduktion angepasst. Kennzeichnungen mit R.B.Nr. sind typisch für diese spätere Phase und dienten der verschlüsselten Zuordnung von Herstellerbetrieben.
Die R.B.Nr. 0/0561/0019 wird dem Solinger Hersteller SMF zugeordnet. SMF gehörte zu den bekannten Herstellern deutscher Blankwaffen und Ausrüstungsmesser. Gerade bei Fallschirm-Kappmessern sind Hersteller, R.B.Nr., Klingenausführung, Aufreiber, Griffschalen und Funktion wichtige Merkmale für die sammlerische Bestimmung.
Das hier vorliegende Stück verbindet die typischen Merkmale eines Fallschirm-Kappmessers 2. Modell: Gleitklinge, seitlicher Auslösemechanismus, klappbarer Aufreiber, Tragebügel und R.B.Nr.-Kennzeichnung. Damit handelt es sich um ein historisch gut einzuordnendes Luftwaffen-Ausrüstungsstück aus dem Bereich der Fallschirmjäger-Blankwaffen.
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