Historische Einordnung: Goldenes Ehrenzeichen der NSDAP
Das Goldene Ehrenzeichen der NSDAP (offizielle Bezeichnung: Goldenes Parteiabzeichen) wurde am 9. November 1933 durch Adolf Hitler anlässlich des zehnten Jahrestages des „Hitler-Putsches“ gestiftet. Es diente zur Auszeichnung der ältesten Parteimitglieder sowie besonders verdienter Persönlichkeiten des nationalsozialistischen Staates.
Verliehen wurde es zunächst an die ersten 100 000 Mitglieder der NSDAP, die seit 1925 ununterbrochen der Partei angehörten. Darüber hinaus konnte es nach persönlicher Entscheidung Hitlers auch an Nicht-Parteimitglieder verliehen werden, die sich um die Bewegung in besonderem Maße verdient gemacht hatten.
Bei den sogenannten „Altparteimitgliedern“ war auf der Rückseite die jeweilige Mitgliedsnummer eingeschlagen, bei Sonderverleihungen für persönliche Verdienste dagegen die Initialen „A. H.“ und das Datum der Auszeichnung.
Das Abzeichen wurde in zwei Größen ausgegeben: 30,5 mm für Uniform und festliche Anlässe sowie 24 mm für ziviles Tragen. Hergestellt wurde es u. a. von Deschler & Sohn, München und bestand aus vergoldetem Buntmetall mit roter, weißer und schwarzer Heißemaille.
Umgangssprachlich wurde das Abzeichen wegen seines Glanzes und der Bevorzugung seiner Träger oft als „Goldfasan“ bezeichnet. Heute zählen original nummerierte Exemplare mit Besitzurkunde zu den begehrtesten Partei- und Ehrenauszeichnungen des Dritten Reiches.